Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Die Länderkammer stimmte der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTM-Gesetz) zu: Die synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“, die unter anderem in Kräutermischungen wie „Spice“ nachgewiesen wurden, werden nun dauerhaft dem BTM-Gesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe untersagt. Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotenzials und der von … Weiterlesen …