28. BtMÄndVO 2014

gesetzesänderung

Die 28. BtMÄndVO 2014

Nachdem ein Urteil des EuGH dem illegalen Treiben der deutschen Strafverfolgungsbehörden vorerst einen Riegel vorgeschoben hat, will man dennoch an der Verbotspolitik festhalten und so viele Stoffe wie möglich verbieten. Wie gewohnt werden dazu keine Langzeitstudien durchgeführt sondern lapidar gesagt wird einfach jeder Stoff verboten der eine berauschende Wirkung hat.

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