NpSG Erweiterung tritt in Kraft!

Neue psychoaktive Substanzen Gesetz

Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Heute wurde die Verordnung, welche eine Erweiterung des NpSG darstellt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die Erweiterung am 09.07.2020 (am Tag nach der Verkündung) in Kraft tritt. Leider wird dadurch der aktuelle Wirkstoff illegal und unterliegt ab dem 09.07.2020 dem NpSG.

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