28. BtMÄndVO 2014

gesetzesänderung

Die 28. BtMÄndVO 2014

Nachdem ein Urteil des EuGH dem illegalen Treiben der deutschen Strafverfolgungsbehörden vorerst einen Riegel vorgeschoben hat, will man dennoch an der Verbotspolitik festhalten und so viele Stoffe wie möglich verbieten. Wie gewohnt werden dazu keine Langzeitstudien durchgeführt sondern lapidar gesagt wird einfach jeder Stoff verboten der eine berauschende Wirkung hat. Selbst wenn dieser Stoff beispielsweise weniger schädlich ist als Alkohol. Das diese Vorgehensweise unserer Ansicht nach jeglicher Logik entbehrt haben wir ja bereits mehrfach dargelegt.

Am 15.10.2014 hat das Bundeskabinett die 28. BtMÄndVO verabschiedet und sobald der Bundesrat der Änderung zustimmt, kann sie in Kraft treten. Wann es so weit ist können wir noch nicht sagen. Es wird aber möglicherweise erst nächstes Jahr soweit sein. Der Bundesrat gibt die Tagesordnung der einzelnen Termine erst 2 Wochen vorher bekannt.

Autor: Ultrakon

Schreibe einen Kommentar