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in österreich sind seit 29.10.10 diese stoffe verboten…
CP 47,497
CP 47,497-C6
CP 47,497-C8
CP 47,497-C9
HU-210
JWH-015
JWH-018
JWH-019
JWH-073
JWH-081
JWH-200
JWH-250
O-Desmethyltramadol
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lustigerweise hab ich am 30.11.10 ne mail bekommen, dass SKUNK MRK III wieder erhältlich sein wird…. auch LEGAL in AUSTRIA ^^
also genau EINEN MONAT hats gedauert bis wieder eine RM in österreich verkauft werden durfte .
soviel zum thema "Glaubt ihr es wird verboten?" ^^
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Hähnchen schrieb:
Am 21 Januar werden folgende Stoffe(aktueller Stand, da kann noch was dazu kommen!) verboten:
JWH 015
JWH 081
JWH 122
JWH 200
JWH 250
Dachte es wird erst am 6.Dez beschlossen welche ab dem 21.Januar Verboten sind oder werden, hab ich da was verpasst wo find ich dies zum nachlesen? naja wird nicht lange dauern dann gibt es neue Mischungen ist wie überall
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Hähnchen schrieb:
Am 21 Januar werden folgende Stoffe(aktueller Stand, da kann noch was dazu kommen!) verboten:
JWH 015
JWH 081
JWH 122
JWH 200
JWH 250
Wo hast das denn bitte schön her? Auf der Tagesordnung der BfArM stehen nur 015/081/122, aber kein Wort von 200 oder 250
Kleine Info für alle Interessierten:
Ausnahmelos ALLE Produkte von MayaEurope (Dj, Bonzai etc.) enthalten die ab nächstes Jahr verbotenen Stoffe, einzige Ausnahme ist das Brandneue "Maya", dieses soll auch nächstes Jahr noch Legal sein (Info vom Hersteller).
@mapasuma: ** you do not have permission to see this link **
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Checker_NBG schrieb:
Wo hast das denn bitte schön her? Auf der Tagesordnung der BfArM stehen nur 015/081/122, aber kein Wort von 200 oder 250
schau dir mal an, was für eine empfehlung in der 35. sitzung ausgesprochen wurde! und es werden anfang des jahres immer alle substanzen mit in anlage II des BtMG aufgenommen, die vom BfArM innerhalb des letzten jahres eben dafür empfohlen wurden!
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Hans Olo schrieb:
schau dir mal an, was für eine empfehlung in der 35. sitzung ausgesprochen wurde! und es werden anfang des jahres immer alle substanzen mit in anlage II des BtMG aufgenommen, die vom BfArM innerhalb des letzten jahres eben dafür empfohlen wurden!
Das ist ja schon sehr lange her, kannte ich gar nicht. Allerdings verstehe ich nicht warum die Kasper es dann nicht gleich verbieten sondern sich noch Monatelang zeit lassen damit….
Aber egal, es gibt noch mehr als genug Cannabinoide die Legal sind, MayaEurope ist sich sicher das sie die nächsten 5 Jahre noch in Deutschland verkaufen können
Achja, aber ein gutes hat die Sache ja: Die Händler hauen das Zeug jetzt teilweise saubillig raus, hab z.B. 15g für 99 Euro gesehen und 33g für 199 Euro.
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Ja da hast du Recht, Maya wird weit präsent sein und auch zu den ab nächstem Jahr illegalen Produkten werden sicher auch konforme Nachfger erscheinen.
Ob ein Hersteller es so cool findet wenn man Infos bzgl der(bald verbotenen)Inhaltsstoffe(die du sicher im Vertrauen erhalten hast) hier öffentlich macht wage ich allerdings zu bezweifeln.. Evtl irre ich mich aber auch und du bist der Freund von Max aus NBG und darfst das 😉
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mapasuma: Vielleicht weil es keine "geheimen" Informationen mehr sind? Oder denkst du vielleicht, dass es möglich wäre, dass manche Menschen hier im Forum selbst entweder Hersteller, Shopbetreiber oder Importeur sein könnten und daher so viel Ahnung haben? Kann natürlich auch sein, dass manche eng mit eben genannten Personen befreundet sind und daher sicherlich genau wissen, was sie erzählen dürfen und was nicht...
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Hey also schaut mal ihr sagt die ganze zeit das alle möglichen rms verboten werden bis auf dies und des... naja egal... auf jeden fall sind noch fast alle stoffe bzw. rms erhältlich und nicht nur im i-net sondern auch direkt in läden wie z.B. Vegas ... welche rms sind jetzt eurer meinung nach verboten bis auf die von denen man schon seid ewigkeiten weis...
PS: ich will keine behinderten kommies von wegen hey junge du hast keine ahnung oder sonst was ...
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich hoffe der angeregten Diskussion eventuell den ein oder anderen Mosaikstein hinzufügen zu dürfen. Wir haben uns die Entscheidung vorerst keine Räuchermischungen mehr in unseren Ladengeschäften zu verkaufen natürlich nicht leicht gemacht.
Um alle Höhen und Tiefen des deutschen Rechtes hier nachhaltig ausloten zu können, habe ich auf die fachkundige Hilfe des Rechtsanwaltes ** you do not have permission to see this link ** zurückgegriffen.
Die Ergebnisse unserer Recherchen in kurzen Worten:
1. die Konsumenten bleiben auch nach Anwendung ALLER neuen Regeln und "Rechtskniffe" von Seiten der Behörden weiterhin straffrei
2. bei reiner Anwendung des BtmG würden auch die Händler straffrei bleiben
2.1 da aber laut BKA (Pressemeldung 12/2010) "... in Zukunft alle pharmazeutisch wirksamen Cannaboide, die nicht dem BtmG unterstellt sind nach Arzneimittelrecht zu beurteilen sind.", wären nach dieser Auslegung wieder die Händler in der Pflicht und somit auch strafrechtlich zu belangen.
Das Arzneimittelrecht spricht hier recht "schwammig" eben nur von "pharmazeutisch wirksam" und benennt einen doch recht ordentlichen Strafenkatalog, der über Ordnungswidrigkeiten weit hinausgeht.
Zwar konnten wir bisher noch keine auf Grundlage dieser Vorgabe getroffenen Urteile ermitteln, gehen aber davon aus das dieser Umstand lediglich dem kurzen Zeitraum seid "Kursänderung" der Behörden zu verdanken ist. Als Fazit für Headshopbesitzer kann Mensch festhalten das nicht einmal der Rat eines Anwaltes im Moment zu klaren Verhältnissen führt. Von daher warten alle informierten Headshopbesitzer mehr oder weniger ratlos auf klare Ansagen, die bisherige Verfahrensweise NUR über das BtmG scheint allerdings obsolet. Jetzt liegt es an den Herstellern und Großvertrieblern, ob sie
ihre entstandene Marktmacht und Finanzkraft richtig einsetzen können, um z.B. neue Vertriebswege zu eröffnen. Andernfalls dürften die Prohibitionisten wieder einmal einen
fadenscheinigen Sieg auf dem Rücken der Konsumenten und zu Gunsten des Schwarzmarktes errungen haben, denn jeder Headshop (oder auch Online Versender) aus Deutschland kann nach derzeitigem Recht jederzeit mit Besuch rechnen.
Wer noch weiterführende Fragen haben sollte, meldet sich gern per ** you do not have permission to see this link ** oder telefonisch,
alle Kontaktdaten könnt ihr dem Profil sicher entnehmen.
Mfg
Graswegkobold
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Das mit dem im Ausland bestellen ist so eine Sache. Du übersiehst die Zollgrenzen, sobald also solche Pakete mit "verdächtigem" Inhalt und ebensolchen Absender (diese sind dem Zoll mittlerweile in den meisten Fällen bereits bekannt) in Zukunft unsere Grenzen passieren, wird es vom Einzelfall abhängen ob "nur" beschlagnahmt wird, oder auch noch ein Verfahren angehängt. Natürlich hat der deutsche Zoll auch bei von Konsumenten im Ausland online bestellter Ware die AUFGABE (Pflicht) Stoffe aller Art aus dem Verkehr zu ziehen, die nach unserem Recht hier nicht verkehrsfähig oder sogar strafbewährt sind.
In der Konsequenz heisst das der Käufer kann sich weder sicher sein seine Ware zu erhalten (noch eine Entschädigung im Verlustfall), noch kann er in einem solchen Fall bei zu grosser Menge auf Straffreiheit als Konsument pochen. Bei allzu vielen kleineren Bestellungen maximiert sich aber auch wieder das Risiko.
MfG
Graswegkobold
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aber es heist doch, man könne das amg nicht an endverbrauchern anwenden - nur händler sind betroffen? wenn diese im ausland sitzen, und somit nur der import geringer mengen AM zum eigenverbrauch stattfindet - wäre das dann echt noch was fürs amg?
der eigentliche 'täter' unterliegt ja nicht mehr dem 'deutschen recht'
"deutsches recht" klingt langsam schon ansich wie ein witz...
und wie wäre es bei neuen subis, die noch nicht als synt.can. deklariert wurden - reicht allein die bindungsfähigkeit am cb-rez?
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Moin moin RmCheck,
auch wenn die RM völlig frei von ALLEN Substanzen sind, die laut BtmG mit Strafe bewährt sind, sobald eine pharmazeutische Wirksamkeit gegeben ist kann auch nach dem Arznei-
mittelrecht angeklagt werden.
Hier einmal der entsprechende Gesetzespassus:
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