Hinweis zu den Stoffen die dem BtMG unterstellt werden sollen

ausschuss

Bei dem letzten Treffen des Sachverständigen Ausschusses wurden erneut zahlreiche Substanzen festgelegt die dem BtMG unterstellt werden sollen. Es ist aber nicht gesagt das diese Stoffe noch dieses Jahr verboten werden. Viel mehr ist es wahrscheinlich das frühestens Winter 2015 oder nach der Sommerpause 2015 diese Änderung in Kraft tritt.

Hier noch mal die Stoffe die in der letzten Sitzung am 5. Mai 2014 festgelegt wurden:

Unter Synthetische Cannabinoide fallen folgende Stoffe:

AB-FUBINACA
AB-PINACA
APICA (SDB-001, 2NE1)
BB-22 (QUCHIC)
FUB-PB-22
FDU-PB-22
THJ-2201 (AM-2201 Indazol-Analogon)

Folgende Tryptamine sollen aufgenommen werden:

5-Meo-DALT
5-Meo-MIPT

Phenylethylamine / Cathinon-Derivate:

4-Ethylmethcathinon (4-EMC)
4-Methylbuphedron (4-MeMABP)
5-APDB
6-APDB
5-EAPB
5-MAPB
6-MAPB
25B-NBOMe
25C-NBOMe

Die Liste ist nicht endgültig! Es können laufend neue Stoffe hinzu kommen und es ist auch nicht gesagt das jeder Stoff der auf der Liste steht auch tatsächlich verboten wird. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich das alle dieser Substanzen auch letztlich auch wirklich dem BtMG unterstellt werden.

Autor: LH-Team

3 Gedanken zu „Hinweis zu den Stoffen die dem BtMG unterstellt werden sollen“

  1. sooo sooo … xD najo kommt wieder irgendwas anderes xD

    ot .. Meister edeer is alles in ordnung bei dir? ^^ so garkeine antwort zu bekommen verwirrt xD muss man sich gedanken machen ? ^^ hier is nämlich grad auch wieder irgendwas los xD

  2. Den Empfehlungen des BfarM´s wird auch dieses Jahr wieder Mitte Juli das „Go!“ gegeben, da bin ich mir sicher.

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