Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg: Räuchermischungen sind Arzneimittel
Grundsatzurteil zu Kräutermischungen Berauschende Kräutermischungen fallen unter das Arzneimittelgesetz, ihr Verkauf ist strafbar. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Mischungen wirken ähnlich wie Cannabis. Link zum Artikel