Strafbefehl wegen Räuchermischungen

geldstrafe

Strafbefehl wegen Räuchermischung

Betreffend Bonsimo wurden wir von einigen Usern angeschrieben. Der Shop soll Räuchermischungen verschickt haben die ein künstliches Cannabinoid enthielten (AKB-48F) welches zu dieser Zeit bereits illegal war. Zwar wird im Netz immer wieder vor diversen Onlineshops gewarnt, aber wir können hier wirklich nur offiziell vor einem Shop warnen wenn es konkrete Hinweise bzw. Beweise gibt für kriminelles Verhalten des Shopbetreibers, sei es Betrug oder Versand illegaler Produkte. Im Fall Bonsimo haben wir sowohl Kopien von Ladungen als auch von einem Strafbefehl erhalten.

Der User mit dem Strafbefehl hat uns gestattet ihn in geschwärzter Form zu veröffentlichen. Es deutet leider alles darauf hin das Räuchermischungen die dieser Shop versendete tatsächlich ein Cannabinoid enthielten das zu dieser Zeit bereits verboten war. Es könnte also eine große Anzahl von Kunden betroffen sein.

Wie in einem bereits älteren Beitrag beschrieben kann es natürlich sogar sein das die Behörden versuchen eine Straftat zu unterstellen obwohl sich niemand strafbar gemacht hat. Im Zweifelsfalle sollte man ein Gegengutachten erstellen lassen. In diesem konkreten Fall ist noch nicht entschieden was am Ende dabei rauskommt. Wir bleiben dran und informieren bei Gelegenheit.

strafbefehl bonsimo

Es ist an zu nehmen das der Händler nicht bewusst BtM verkauft hat, da ihn dies längerfristig so oder so das Geschäft kosten würde. Aber gerade kleine Händler haben das Problem das Analysen kostspielig sind und deshalb Dokumente des Großhändlers akzeptiert werden. Aber wie es sich in diesem Fall nun genau verhält bleibt reine Spekulation! Tatsache ist das einige Kundendaten sichergestellt werden konnten und bereits Geldstrafen verhängt wurden.

Vielen Dank für die Hinweise und besonders für die eingesendeten Dokumente!

Autor: LH-Team

7 Gedanken zu „Strafbefehl wegen Räuchermischungen“

  1. Zitat hannes :

    @käthe
    wenn du so blöd bist und denen sagst das du die erhalten hast sieht´s schlechter für dich aus. Das kannst du deinem Anwalt sagen aber mehr auch nicht.
    Der wird nicht so blöde sein und denen erzählen das du dass erhalten hättest.
    Und außerdem ist dir ja bekannt das sich bei legal highs die Inhaltsstoffe immer ändern, also müssen die dir erstmal beweisen das in genau deinem packs das AKB48-F drin war.
    Da kann ja jeder kommen.

    Beispiel:
    Du kaufst dir im Headshop eine Bong, ein anderer dir unbekannter tut das auch, aber er raucht damit etwas illegales (z.B. Cannabis) und wird dabei erwischt.
    So und der kriegt jetzt die große Panik und sagt du hättest dir ja auch eine Bong gekauft um nicht alleine büßen zu müssen.
    Das wäre dann in etwa so als würden die dich wegen Btm erwerb und Besitz anklagen, weil ja mit einer Bong in der Regel Btm´s geraucht werden und du ja eine Bong gekauft hast. Ob du tatsächlich etwas illegales damit gemacht hast, ist denen ja erstmal egal.
    Aber wenn es hart auf hart kommen würde, müssten die dir beweisen das du damit auch tatsächlich etwas illegales getan hast, denn du könntest die ja auch als Deko auf der Fensterbank stehen haben, oder Tabak damit rauchen oder die war ein Geschenk, oder oder oder…..

    sehe ich auch so!!

  2. Wie lief dass ab, hat er (bzw Mister xy) erst die Rm’s geliefert bekommen und ‚Wochen ‚ später den bescheid oder erst den bescheid und die Rm’s garnicht oder wie?

  3. @käthe
    wenn du so blöd bist und denen sagst das du die erhalten hast sieht´s schlechter für dich aus. Das kannst du deinem Anwalt sagen aber mehr auch nicht.
    Der wird nicht so blöde sein und denen erzählen das du dass erhalten hättest.
    Und außerdem ist dir ja bekannt das sich bei legal highs die Inhaltsstoffe immer ändern, also müssen die dir erstmal beweisen das in genau deinem packs das AKB48-F drin war.
    Da kann ja jeder kommen.

    Beispiel:
    Du kaufst dir im Headshop eine Bong, ein anderer dir unbekannter tut das auch, aber er raucht damit etwas illegales (z.B. Cannabis) und wird dabei erwischt.
    So und der kriegt jetzt die große Panik und sagt du hättest dir ja auch eine Bong gekauft um nicht alleine büßen zu müssen.
    Das wäre dann in etwa so als würden die dich wegen Btm erwerb und Besitz anklagen, weil ja mit einer Bong in der Regel Btm´s geraucht werden und du ja eine Bong gekauft hast. Ob du tatsächlich etwas illegales damit gemacht hast, ist denen ja erstmal egal.
    Aber wenn es hart auf hart kommen würde, müssten die dir beweisen das du damit auch tatsächlich etwas illegales getan hast, denn du könntest die ja auch als Deko auf der Fensterbank stehen haben, oder Tabak damit rauchen oder die war ein Geschenk, oder oder oder…..

  4. Vlt (um Gottes Willen, ich weiß es nier) hat Bonsimo bei MJ einfach einen bulk bestellt hat und diesen in seine Verpackung gepackt hat…

  5. Würd ich auf einen Prozess ankommen lassen, kann mir nicht vorstellen, dass die Hausmarke von dem Shop zufällig den gleichen Wirkstoff wie die England Mischen haben.

    Und welche Menge an Wirkstoff wurde jeweils nachgewiesen?
    wegen 3 Gramm Damiana und 0,000000001 nanogramm AKB48F wär ein Dreistelliger Strafbetrag schon übertrieben…

    Was spricht der Anwalt dazu?
    Und warum (ich weiss hätte, müsste, könnte) bestellt man bei bonzimo? hat doch auf den ersten blick schon unseriös ausgesehen und total überteuert….

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