Gefahren durch rechtswidrige Polizeiaktionen

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Auch nach der Entscheidung des EuGH ist Vorsicht geboten!

Nach der jüngsten Entscheidung des EuGH, wonach Räuchermischungen nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, sind alle Kräutermischungen die keine Btm Stoffe enthalten zwar vollkommen legal, trotzdem ist davon auszugehen das weitere illegale Aktionen der Strafverfolgungsbehörden folgen könnten.

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