Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Räuchermischungen?

Räuchermischungen Hausdurchsuchung

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen Räuchermischungen?

 

Das schreibt ein Strafverteidiger auf seiner Internetseit:

Sowohl im Rahmen einer gerade erlebten Hausdurchsuchung, als auch bei Verhaftung oder der schlichten polizeilichen Beschuldigtenvernehmung sollten Sie stets keine Angaben zur Sache machen.
Sie haben ein umfassendes Schweigerecht und sind lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Es gilt der einfache Grundsatz: „Schweigen ist Gold“. Beim ersten Kontakt mit der Polizei – sei es bei Hausdurchsuchung, Beschuldigtenvernehmung oder Verhaftung – sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren.

Quelle: http://www.kanzlei-kaempf.net/strafrecht-strafverteidigertipps-bei-der-hausdurchsuchung/

Zunächst sollte man natürlich erstmal einen genauen Blick auf den Beschluß werfen denn ist dieser nicht von einem Richter unterschrieben so ist er möglicherweise ungültig. Dann gilt es nicht gleich die Nerven zu verlieren, denn eine Hausdurchsuchung heißt nicht zwingend das man etwas verbotenes getan hat. Gerade bei Käufern von Räuchermischungen ist es teilweise Monate oder sogar über ein Jahr später zu einer Hausdurchsuchung gekommen. Auf dem Durchsuchungsbefehl steht dann oft „wegen Verstoßes gegen das BtmG“ und viele zucken dann sicherlich zusammen. Aber wie wir hier schon berichtet haben ist nicht überall Btm drin wo angeblich welches drin sein soll. Sollte es sich also um einen schwerwiegenden Verstoß handeln, empfiehlt es sich in jedem Fall einen Fachanwalt auf zu suchen der dann ggf ein Gegengutachten erstellen lassen muss um wirklich sicher zu wissen was in dem gekauften Produkt enthalten war.

Die Strategie

Dies scheint einfach die Strategie der Drogenpolitik zu sein wie sie derzeit praktiziert wird. Es wird jede Möglichkeit genutzt um Ermittlungen zu rechtfertigen.

Dazu zählt auch das bei Käufern in der Vergangenheit Hausdurchsuchungen angeordnet wurden, die ein Produkt bestellt hatten das zur Zeit der Bestellung legal war, später aber verboten wurde. Begründet wurde so eine Maßnahme mitunter damit das ja noch etwas von dem Produkt übrig sein könnte, was ja nun illegal ist. Ob so ein Argument ein halbes Jahr oder später auch noch vertretbar ist spielt keine rolle. Denn selbst wenn man hinter her die Hausdurchsuchung anfechten kann, hatte man trotzdem den Stress.

5431645266Angst und Schrecken

Und genau das ist das Ziel so eines Vorgehens. Die Scene soll verunsichert werden. Wenn man genau darauf achtet merkt man auch wie bestimmte Politiker und Behörden auf einen bestimmten Kurs einschwenken und z.B. nur noch von „vermeintlich“ legalen Legal Highs sprechen. Es soll auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden das man einfach so legal diese Produkte kaufen kann.

Uns sind Fälle von Käufern bekannt die bereits mehrere Hausdurchsuchungen hatten weil sie bei verschiedenen deutschen Shops Kunde waren und diese von der Polizei aufgesucht wurden.

Bei auffallend vielen Fällen wurde der Kunde nicht belangt weil die Durchsuchung lange Zeit nach dem Kauf stattfand und gar nicht festgestellt werden konnte was nun eigentlich in dem erworbenen Produkt enthalten war. Bei den restlichen Fällen kam es zu keinem Verfahren weil keine Btm in den Kräutermischungen gefunden wurden. Ob das mit den Hausdurchsuchungen dann in dieser Form überhaupt Sinn macht sei dahin gestellt.

 

Darüber wie man sich bei einer Hausdurchsuchung zu verhalten hat, gibt es hier einen Beitrag eines Strafverteidigers zu sehen:

http://youtu.be/a0n1PNpB00g

 

Wie man sich auf keinen Fall verhalten sollte wird hier gezeigt:

Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar sondern gibt nur den Wissensstand der Verfassers wieder

Autor: LH-Team

13 Gedanken zu „Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Räuchermischungen?“

  1. Also die waren mitte dezember bei mir hab aussage verweigert und vor 3 tagen kam dass des verfahren eingeatellt wurde… jipi

  2. erstens en Staatsanwalt sagt dir schon was Besitz und Eigentum ist…sind zwei verschiedene Dinge und in BW und Bayern gilt auch das dranziehen als Besitz….in HH bei den linken ist es vielleicht anderster….da flüchtet die Polizei in St. Pauli und Altona ja auch vor der Antifa….

    wenn de Stoned aus Holland kommst und die Polizei gibt es weiter das se dich Stoned kontrolliert hat, ist der Lappen weg…weil die Gfahr besteht das de auch Stoned fährst…..NUR wo kein Kläger, kein Richter…..kennt wohl jeder das er des eine oder andere mal dran gewesen wäre wenn die Polizei kontrolliert hätte…es aber nicht wollte…

    Aber tu mir den gefallen und sag mir deinen Bezirk…denn deine Polizei und Staatsanwaltschaft möchte ich haben!

  3. Hallo Doop,
    natürlich ist der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar nach dem Strafgesetzbuch und ist ein Fall für den Staatsanwalt. Es handelt sich schließlich um das Betäubungsmittelrecht. Das Zivilrecht kommt dann zum Zuge, wenn jemand persönlich geschädigt wird und er dafür quasi entschädigt werden will. Bei Betäubungsmittelsachen ist jedoch der Schutz der Öffentlichkeit vorrangig und deswegen interessiert es den Staatsanwalt. Es gibt Geringfügigkeitsmengen für den Eigenbedarf (zumindest weiß ich das von Cannabis). Dann kann der Staatsanwalt quasi entscheiden, kein Verfahren zu eröffnen und genau das tut er meistens bei Cannabis. Bei harten Sachen bezweifle ich, dass da viel Kulanz besteht. Bereits der Besitz von Betäubungsmitteln rechtfertigt den Führerscheinentzug, selbst wenn man nie dicht am Steuer saß. Der Hinweis, dass man auch konsumieren kann ohne etwas besessen zu haben, das stimmt natürlich und genau mit dem Argument versuchen manche ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wenn man das Argument aber 50 x bringt, wage ich zu bezweifeln, dass das noch etwas bringt. Außerdem könnte es auch äußerst unangenehm sein, wenn man eine Straftat deckt, also den Besitzer der Drogen nicht namentlich benennt. Wenn der Drogen besitzt und anderen noch Drogen quasi zuführt, dann wird das sicher heikel für ihn und somit auch heikel für die, die ihn decken. Ich glaube nicht, dass man der Polizei weis machen kann, dass man sich von einem wildfremden Menschen einen Joint vor den Mund halten lässt, dessen Namen man nicht kennt. Das Beispiel von den Heroinsüchtigen – fragen Sie die mal, wie oft sie bereits im Gefängnis, oder in der Psychiatrie (Therapie statt Strafe) waren.

  4. So langsam wird die Legal-High-Seite wirklich gut.
    Anfangs war es ein Infoaustauschforum und teilweise auch ein Forum für Drogenidealisierer und Realitätsverleugner, dann kam so eine Besserwisserzeit, bei der alle Konsumenten rehabilitiert werden sollten und damit es überhaupt einer liest, hat man ab und zu mal noch Legalize Cannabis von sich gegeben. Doch nun wird vielseitig informiert und auch Rechtsinfo gegeben, damit Konsumenten auch zu ihren Rechten kommen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit, wenn mal vor etwas gewarnt wird. Weiter so, dann erreicht ihr sicher die Zielgruppe, die ihr erreichen wollt und es ist wichtig, dass auch Legal-High-Konsumenten angesprochen werden, denn die werden nach wie vor nur allzu oft in unserem Suchthilfewesen total ignoriert, weil man mit den bisherigen Methoden bei RC-Konsumenten einfach nicht weiter kommt. Belehren und alles besser wissen funktioniert einfach nicht mehr. Man sollte sich auf Augenhöhe begegnen, nicht verteufeln, nicht idealisieren, sondern sachlich aufklären und auch Unterstützung bei Problemen anbieten. Das halte ich für den richtigen Weg und vielleicht kommt auch mal einer auf die Idee, Ex-Insider der Szene, also Ex-Konsumenten auch noch ins Team mit einzubeziehen……

  5. Mein Handy spackt andauernd rum wenn ich hier tausende Wörter geschrieben hab also kurz und knapp

    Erstens völlig falsch, konsumieren geht auch ohne Besitz, denk mal drüber nach, jemand auf ner Party bekommt nenn dübel hingehalten und zieht, Besitz?? Nö allerdings ist der, der hinhält dann doppelt dran 😉

    Zum Zweiten Asbest l Absatz, du schreibst

    ‚ …Und da kannste ja gerne anderer Meinung sein….‘

    Warum sollte ich da anderer Meinung seien??

    Und zum dritten, wieder komplett daneben, wenn jemand stoned aus Holland mit dem Zug wieder kommt und der Zoll nach nem Lichtblick Ausweis fragt und der jenige den Führerschein zeigt passiert nix!

    Es war, wie du schon so oft schriebst, keine Gefahr im Vollzug.

  6. @Doop

    um eine Droge zu Konsumieren muss man sie besitzen sonst funzt der Konsum net, und der Besitz ist Strafbar.

    Die H Junkies werden sehr wohl gefilzt und gegebenfalls angezeigt, die Drogen werden schon aus Beweisgründen beschlagnahmt, wenn es hier einige Polizisten gibt die das nicht tun handeln se moralisch zwar richtig…weil em Junkie ist mit Anzeige oder nem kurzfristigen Entzug net geholfen….kann man aber als Strafvereitelung im Amt bezeichnen….

    dann habe ich außerdem nie bezweifelt das HD´s in meinen Beispielen laut Gesetz gerechtfertigt sind, NEIN, ich habe vielmehr die Tatsache kritisiert das Kiffen und laute Musik EHER zu ner Hd führen …und vor allem schneller und rücksichtsloser…weil oft durch Gefahr im Verzug begründet und nachträglich genehmigt….als der Besitz und das bestellen von Bildern mit nackten Kindern…Und da kannste ja gerne anderer Meinung sein….aber ich finde Pädophilie weitaus schlimmer als Kiffen und Ruhestörung…..die Kinder sind für ihr ganzes Leben gezeichnet…der Nachbar wird ne schlaflose Nacht wohl überleben…So sehe ich das eben aber wie gesagt kann man anderster sehen…wie etwa die grünen!
    es geht also um die Verhältnismäßigkeit!
    und mein erstes Beispiel waren Rm´s die angeblich Btm enthalten….die E-Zigaretten habe ich gar net näher ausgeführt….nur eben das der Staat auch hier kein erbarmen kennt….oder kannte soll sich ja jetzt ändern.

    und eines noch….der reine Konsum ist sehr wohl strafbar…zumindest wenn man en Führerschein hat…dann sagen die nämlich der konsumiert also fährt er auch dicht…was bedeutet Führerschein ist weg und ab zur MPU….und wenn des keine Strafe ist……aber auch hier steht dir ne eigene Meinung zu!

  7. So ein quatsch, der reine Konsum einer Droge ist nicht illegal in Deutschland, was meint ihr was mit den H junkys in Hamburg passiert, die sich auf offener Straße nenn Schuss setzen? Die werden weg geschickt und dürfen meist ihren Müll behalten

    Es Handelt sich dabei um ein sozial kritisches Problem welches demnach, wenn überhaupt, nur zivilrechtlich angeklagt werden darf
    Was soviel bedeutet wie, der Staatsanwalt kümmert sich nicht drum.

    Solange man niemand anderem damit schadet, und somit eine Straftat laut StGB begeht, gilt der Fall.

    Schaden kann man die Leute wenn man drauf Auto fährt, Leute auf der Straße attackiert, oder eben auch, dass zeug weiter gibt!

    Wenn bei deinem Beispiel mit der lauten Musik zb deine Nachbarn geschädigt werden, zb der schlaf entzogen innerhalb der vertraglich vereinbarten ruhezeiten, ist dass auch eine, wenn auch nur vorübergehende, Körperverletzung, und somit laut 223 StGB, strafbar.

    Dass selbe wahrscheinlich bei weed gerüchen. Wobei dort auch argumentiert werden kann, dass bei jemandem der nur seinen Eigenbedarf hat, es nicht so extrem riechen kann, und somit größere Mengen im Verdacht stehen und deshalb der Handel unterstellt wird.
    Dann ist zwar noch nicht bewiesen dass man handelt, konsumiert, etc Aber, dem wird dann nachgegangen und da wird so ziemlich jeder Richter sein Einverständnis zur hd geben.

    Und zu deinem ersten Beispiel, dabei geht es nicht um den Verdacht nach btm sondern des Handels mit Arznei.

  8. @ BURGER
    Tja und natürlich haben die Politiker viel Geld,
    Beziehungen und da passiert net wirklich viel!!
    Den kleinen Mann hätten die schon als Satan verbrannt
    und hetze und da? Kann man nur lachen!!!

    Will net wissen was die alle so treiben und dreck am
    stecken haben!! Von der Politik die sie betreiben ganz zu schweigen!!! Wegen etwas RM zum Eigenkonsum die
    Leute Kriminalisieren, unfähig sein Cannabis zu
    legalisieren und ne gesunde Drogenpolitik zu betreiben!
    Alles verbieten und Terror betreiben, schlimm!
    Verbotsdiktatur Pur!!!! Und die wollen uns das als
    Demokratie und Freiheit verkaufen!!! 😀
    Schlimm ist das die meisten das noch Glauben!! 🙂

    ARMES DEUTSCHLAND!!!!

    LEGALIZE IT !!!!

  9. …Ist doch mal wieder extrem geil was Papa Staat da abzieht oder?….Bei Lh´s wird die Wohnung durchsucht…obwohl ja gerade der Witz bei der Sache ist das KEIN btm enthalten ist, der Verdacht auf BTm ist also mal gar net gegeben….bei verdächtigen Gerüchen (weed) wird die Bude gestürmt….Bei E-Zigaretten…auch hier kein erbarmen seitens der Staatsmacht….selbst Laute Musik kann zum stürmen der Bude führen (klar die machen sich ja sorgen :D)…..Aber im falle Edathy wo merkwürdiges Material gekauft wurde…also Bilder von nackten Kindern….da muss die Staatsanwaltschaft erst mal abwägen ob eine Durchsuchung gerechtfertigt ist…..immerhin von November bis Februar….Ich denke Papa Staat hat sich mal wieder selbst en Armutszeugnis ausgestellt….Weed oder Lh Besitz und Konsum sieht der Staat anscheinend als die weitaus schlimmere Straftat an als Pädophilie…..jaja elbst E-Zigaretten Händler werden über Amg belangt…Aber Fotos nackter Kinder, fremder wohlgemerkt, die auf einschlägigen Seiten gekauft wurden, ist noch nicht einmal Strafbar….HACH ICH LIEBE DEUTSCHE LAND!!!!

  10. Man sollte vielleicht aber auch dazu sagen das man einen Strafverteidiger wirklich nur bei einer Beschuldigtenvernehmung oder Hausdurchsuchung braucht. Wenn man lediglich eine Vorladung der Polizei bekommt braucht man da nicht hingehen, also braucht man auch keinen Verteidiger denke ich.

  11. Artikel 13
    .

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

    (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

    (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

    (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

    (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
    http://dejure.org/gesetze/GG/13.html

    Jaja unser Grundgesetz ist eben dat Papier net wert auf dem es steht :D….wenn schon en paar gramm ausreichen um ein Grundrecht auszuhölen…wohl gemerkt Cannabis/BTM und net Sarin ;D
    oder wenn man zum 1001 mal die Erlaubnis bekommt wegen angeblichen BTm einzumarschieren…obwohl 1000 mal nix gefunden wurde…Gut einmal muss man ja mal was finden 😀
    ..aber en rechtstaatlicher Richter würde wohl eher sagen….ähm Kollege Staatsanwalt….jetzt reichts mit der HD Flut…und vielleicht sollte man mal schauen ob des net langsam Rechtsbeugung ist…

    Freut euch nur liebe Polizisten…bald werdet ihr eh wieder von besoffenen Randalieren angegriffen und verletzt …oder wie oft musstet ihr schon Schläger freilassen die vorher einen fast totgeprügelt haben…jaja 24 stunden später sind se frei…jaja da tut es doch gut wenn man en Feindbild hat des man entgegen aller Vernunft jagen und diskriminieren darf…schließlich sind Kiffer ja ne Gefahr für die Menschheit…also weiter so!!!

  12. Also ich kann aus Erfahrung sagen das wenn man bei einem deutschen Shop bestellt und die den hochnehmen, das die dann auch gerne Hausdurchsuchungen bei Kunden machen wenn sie Daten von Kunden in die Finger bekommen. Und für ne Hausdurchsuchung ist denen wohl jede Rechtfertigung recht.

    @Doop
    ja, die Menge könnte schon eine Rolle spielen. Ich hab recht viel bestellt. Aber ein Kumpel von mir hatte z.B. nur zwei mal bestellt und über ein halbes Jahr später standen sie bei ihm auf der Matte…

    Bei mir sind die zwischen 2009 und 2011 drei mal eingelaufen. Und ich habe insgesamt 4 Vorladungen bekommen. Und es wird oft geschrieben „verdacht auf Btm“.
    Zu den Vorladungen bin ich nie hingegangen und auch wenn die jedes mal etwas gefunden haben war nie Btm drin. Zu einem Verfahren ist es nie gekommen, aber läßtig is das halt wenn die mit 4 Mann wieder vor der Tür stehen. Seit 2011 hab ich aber keinen Besuch mehr gehabt und nachdem es wohl auch keine deutschen Shops mehr gibt ist das Risiko wohl auch sehr gering wenn überhaupt vorhanden.

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