Die Länderkammer stimmte der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTM-Gesetz) zu: Die synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“, die unter anderem in Kräutermischungen wie „Spice“ nachgewiesen wurden, werden nun dauerhaft dem BTM-Gesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe untersagt.
Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotenzials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung künftig als BTM eingestuft: Dazu zählen die zwei synthetischen Cannabinoide „JWH-019“ und „JWH-073“, die inzwischen zum Teil als Zusatz in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden, sowie Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.
Quelle: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9056.html






