NpSG verkündet! Gesetz tritt am 26.11.2016 in Kraft!

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Hallo Zusammen.

Leider müssen wir Euch mitteilen, das in der heutigen Ausgabe des BGBL auch das NpSG Erwähnung findet, und somit am morgigen Samstag, 26.11.2016 in Kraft tritt.

Alle derzeit erhältlichen Räuchermischungen müssten nach unserem Kenntnisstand ab morgen dem NpSG unterliegen.

Wir werden Euch natürlich auf dem laufenden halten sobald wir Rückmeldung vom Sponsorshop und anderen haben.

Quelle: http://www1.bgbl.de/

10 Gedanken zu „NpSG verkündet! Gesetz tritt am 26.11.2016 in Kraft!“

  1. Produkte die 100% noch legal sind auch nach der Umstellung, sind New Trippy Top 3g, Gunslinger 3g, Baked 3g, PSY-Clone 3g, K2-Cherry 3g, Pandoras Box 3g new version, Vertex Space Cadet 3g, Sweet leaf Obliteration 3g, Da Bomb 3g, Clockwork Orange 3g, Holy Smokes 3g, Kaos 3g Räuchermischung, Black Diamond 3g, Tropical High 3g das weiß ich zu 100% weil ich die in der Uni untersucht habe! 🙂

  2. Das werden die Händler leider nicht preisgeben, da es sonst für die Konkurrenz zu einfach wäre^^ Es ist definitiv nicht SGT-263, das weiß ich.

    Legal-High-Inhaltstoffe.de hat aber in Aussicht gestellt diese Produkte bald zu bestellen zwecks Analyse. Spätetens dann wissen wir mehr 😉

  3. Sorry , bei dem Link gab es wohl einen Fehler.

    https://legal-high-inhaltsstoffe.de/

    Der Staat ahndet es anders, weil es eben das NpSG ist, und nicht das BtmG. Bei Noids welche dem BtmG unterliegen sieht die Sache wieder anders aus. Übrigens werden trotz NpSG weiterhin Substanzen vom BfArM zur Aufnahme ins BtmG vorgeschlagen.

    So zum Beispiel am 05.12. die nicht vom NpSG erfasste Substanz:

    MDMB-CHMCZCA

    Diese hat einen Carbazolkern, welcher im NpSG keine Erwähnung findet. Deswegen wird sie wohl bald durch das BtmG reglementiert.

  4. Hey Leute, kann mir von euch einer sagen, was nun in den legal angepriesenen Mischungen für ein Inhaltsstoff ist? Würde das vorher gerne wissen….

  5. Der Link ist tot.

    Und ein „Online Beratnugstool“ bringt mir auch nicht viel, wenn die Polizei klingelt.

    Eine plausible Erklärung, warum der Staat das anders ahnden sollte als andere Substanzen im BtMG, wäre da schon angebrachter.

  6. Ey Leute, wenn hier einer schreibt

    „der Besitzt ist aber weiterhin legal..

    Nur Handel treiben und verkaufen ist verboten..“

    könnt ihr das doch nicht einfach stehen lassen, Meiunngsfreiheit hin oder her. Das ist Irreführung.

    Im Gesetz steht ganz klar: Erwerb und Besitz verboten!

  7. Nicht jeder in dieser Branche kümmert sich um bestehende Gesetze.. Vielen sind sie auch schlichtweg egal, wenn vom Ausland aus agiert wird.. Seriöse Shops haben am vergangenen Freitag den Versand eingestellt und einen notwendigen Break eingelegt.

    Die Partnershops versenden aber bereits wieder die ersten Produkte, welche nicht vom NpSG erfasst sind.

    Ich werde morgen noch einen ausführlichen Text über die Lücken des NpSG bezüglich Cannabinoiden veröffentlichen.

  8. Hi,
    der Besitzt ist aber weiterhin legal..

    Nur Handel treiben und verkaufen ist verboten..

    Außerdem sind davon nicht betroffen:
    Benzodiazepine, LSD-Analoge, einige Tryptamine und Opioide.

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