Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Die Länderkammer stimmte der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTM-Gesetz) zu: Die synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“, die unter anderem in Kräutermischungen wie „Spice“ nachgewiesen wurden, werden nun dauerhaft dem BTM-Gesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe untersagt.

Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotenzials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung künftig als BTM eingestuft: Dazu zählen die zwei synthetischen Cannabinoide „JWH-019“ und „JWH-073“, die inzwischen zum Teil als Zusatz in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden, sowie Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

Quelle: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9056.html

9 Gedanken zu „Änderung des Betäubungsmittelgesetzes“

  1. Hallo
    So wie es gerade rum geht gibt es bald nix mehr an räuschermichung aber das ist alles dummes zeug jural die macher von jamaican gold die haben aufgehöhrt mit der herstellung deswegen findet man nix mehr kaum noch was was jural herstelt weil sie aufgehört haben aber ein neuer hat die firma aufgekauft und es geht bald weiter bei mir im ort wohnt einer der selbst ein Räuschermichung Betrieb führt und daher habe ich die information….. mitte Januar bekommt er die neue liste mit den sorten und preisen..!

  2. Telefonier dich bei den Headshops in der Umgebung durch und kaufe dann barzahlend im Laden. Das ist momentan der sicherste Weg. Bei Internetbestellungen werden die Rechnungen, oft auch mit Kundendaten lt. Gesetz 10 Jahre gespeichert. Man wird also noch 2018 wissen, dass du z.b. 2008 Spice bestellt hast.

    Wirklich sicher kannst du dir nie sein, wie bei allem im Leben.

  3. Nur wäre mal langsam eine Liste gut mit den Inhaltsstoffen jedenfalls bei den mischungen wo man es sicher weis.
    Es ist verdammt schwer zuverlässige Informationen zu bekommen.

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